Die Gemeinde Weimar (Lahn) sucht für das Kindergartenjahr 2025/2026 mehrere
Erzieher*innen im Anerkennungsjahr (m,w,d)
für die kommunalen Kindergärten und die Kinderkrippe.
Die tägliche Betreuungszeit der Kindertagesstätten liegt in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr an Werktagen. Bewerberinnen und Bewerber müssen davon ausgehen, dass sich die Arbeitszeit sowohl auf vormittags als auch nachmittags verteilt.
Die kommunalen Kindertagesstätten und die Kinderkrippe arbeiten nach dem Erziehungs- und Bildungsplan; in zwei Kindertagesstätten wird in „teiloffenen Gruppen“ gearbeitet.
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten im öffentlichen Dienst.
Darüber hinaus bieten wir
- eine vielseitige und interessante Ausbildung in einer der kommunalen Kindertageseinrichtungen mit individuellem Einarbeitungskonzept in Voll- oder Teilzeit
- umfassende Betreuung und fachliche Anleitung durch eine kompetente Ansprechperson
- Teilnahme an internen Fort- und Weiterbildungen
- hohe pädagogische Standards und gut ausgestattete Einrichtungen
- gute Übernahmechancen
Wir erwarten
- den erfolgreichen Abschluss des zweiten Ausbildungsabschnittes der Fachschule für Sozialwesen und die Zulassung zum Berufspraktikum
- den Nachweis über den Masernimpfschutz oder die Masernimmunität
- Begeisterung und persönliches Engagement für frühkindliche Bildung
- Kreativität und Flexibilität, um den Anforderungen des Kita-Alltages gerecht zu werden
- aufgeschlossene Persönlichkeit im Umgang mit Menschen, insbesondere mit Kindern
- Reflexions-, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit
Weitere Informationen erhalten Sie von Frau Böth unter 06421/974026 oder unter
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbungsunterlagen. Bitte richten Sie diese bis spätestens 31.01.2025 schriftlich oder per Email an
Gemeindevorstand der
Gemeinde Weimar (Lahn)
Alte Bahnhofstraße 31
35096 Weimar (Lahn)
Da nach Ende des Auswahlverfahrens die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden, sollten diese nur in Fotokopie eingereicht werden.
Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf elektronischem Weg z.B. per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns versendet. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
Schließen wir mit der/dem Bewerber*in keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).