Die Gemeinde Weimar (Lahn) sucht für die kommunalen Kindergärten
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
mehrere staatl. anerkannte/n Erzieher/innen (m,w,d) bzw. Fachkräfte nach § 25 b HJKGB
für den Gruppendienst und zur Betreuung von Integrationsmaßnahmen.
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt bis zu 39 Stunden an fünf Arbeitstagen. Die tägliche Betreuungszeit der Kindertagesstätten liegt in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr an Werktagen. Bewerberinnen und Bewerber müssen davon ausgehen, dass sich die Arbeitszeit sowohl auf vormittags als auch nachmittags verteilt. In einem der beiden kommunalen Kindergärten wird in „teiloffenen Gruppen“ gearbeitet. Alle unsere Kindertagesstätten arbeiten nach dem Erziehungs- und Bildungsplan. Die Vergütung erfolgt nach TVöD. Die Stellen sind sowohl befristet als auch unbefristet und können als Vollzeit- oder Teilzeitstellen besetzt werden.
Schwerbehinderte beziehungsweise ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur entsprechenden Berücksichtigung bitten wir Sie, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind jederzeit und bis spätestens 31.01.2025 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Weimar (Lahn), Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn) zu richten oder gerne auch per Email an
Da nach Ende des Auswahlverfahrens die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden, sollten diese nur in Fotokopie eingereicht werden.
Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein*e Bewerberin entsprechende Bewerbungsunterlagen auf elektronischem Weg z.B. per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns versendet. Schließen wir mit einer/einem Bewerber*in einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
Schließen wir mit der/dem Bewerber*in keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Weimar (Lahn)
Alte Bahnhofstraße 31
35096 Weimar (Lahn)