Annahme von Bauschutt
Die Bauschuttannahme auf dem Gelände des Bauhofes im Ortsteil Argenstein kann für die Anlieferung von Bauschutt aus privaten Haushalten gegen eine entsprechende Gebühr genutzt werden.
Die Annahme erfolgt derzeit aufgrund der aktuellen Situation nur nach telefonischer Voranmeldung unter der Rufnummer +49 6421 77178.
Das Ablagern in den Containern ist nur in Anwesenheit des Bauhofpersonals zulässig.
Als Bauschutt gilt:
Mauerwerksabbruch, Dachziegel, und- u. schwachbewehrter Beton/Betonsteine, nicht dämmstoffgefüllte Porotonsteine, Putz u. Mörtel, Fliesen u. Steinzeug, Kalksandstein, Sandstein u. andere Natursteine, Rand- u. Pflastersteine, Keramik-Waschbecken sowie Toiletten
Nicht in den Bauschuttcontainer gehört:
Baustellenabfälle (Holz, Papier, Kunststoffe, Kabelreste, Metalle), teer- pechhaltige Materialien (Bitumen Wellplatten, Dachpappe), asbesthaltige Materialien (Dach/Fassadenplatten, Eternitplatten), mit Ölen, Fetten und chemischen Bestandteilen verunreinigte Materialien, Gips/Rigips, Styropor, Glas-, Stein- u. Mineralwolle, Leichtbeton/Gasbeton (Porenbeton), dämmstoffgefüllte Porotonsteine, Bimsstein, Blumenkästen, Gartenabfälle, Kanister und Badewannen.
Wichtig!
Nach den abfallrechtlichen Bestimmungen müssen die Bauschuttabfälle vor einer Verbringung vom Bauhof auf die Deponie beprobt werden. Das heißt, die Abfälle werden vor ihrer Annahme auf der Deponie auf ihre Zusammensetzung geprüft.
Für Sie als Nutzer der Annahmestelle auf dem Bauhof bedeutet dies, dass Sie schon bei der Beladung auf ihrer Baustelle dringend auf die Einhaltung der o.g. Vorgaben achten müssen. Tun Sie dies nicht, müssen Sie mit einer Ablehnung Ihrer Abfälle auf dem Bauhof rechnen.
Um Beachtung wird gebeten.
Derzeit werden Anlieferung folgende Gebühren für Bauschutt aus privaten Haushalten erhoben:
1. Kleinstmengen bis 50 l 5,00 Euro
2. Kleinstmengen bis 0,10 cbm 10,00 Euro
3. Mengen über 0.1 bis 0.5 cbm 25,00 Euro
(das sind in der Regel Gewichtmengen zwischen2 und 10 Zentner, Autoanhänger, kleine Mengen auf Wagen)
4. Mengen über 0,5 bis 1,0 cbm 50,00 Euro
(in der Regel sind dies Gewichtsmengen zwischen 10 bis 20 Zentner)
5. Mengen über 1,0 bis höchstens 1,5 cbm 75,00 Euro
(hiervon sind Gewichte zwischen 30 bis 50 Zentner (1,5 bis 2,5 t) betroffen (Kleinanhänger)