Aktuelle Friedhofsgebührenordnung, gültig ab 17.12.2021

Erwerb des Nutzungsrechtes

Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte für 30 Jahre

Für ein Einzelgrab  840,00 €
Für ein Einzelgrab mit Schrittplatten  1.390,00 €
Für ein Doppelgrab  1.570,00 €
Für ein Doppelgrab mit Schrittplatten  2.540,00 €
Für ein Urnengrab  630,00 €
Für ein Urnengrab mit Schrittplatten  890,00 €
Für ein Wieseneinzelgrab inkl. Pflegeaufwand  1.140,00 €
Für ein Wiesendoppelgrab inkl. Pflegeaufwand  2.100,00 €
Für ein Urnenwiesengrab inkl. Pflegeaufwand 733,00 €
Für ein Urnenwiesengrab an Findlingen inkl. Pflegeaufwand u. Namenstafel mit Gravur 990,00 €

Für die Verlängerung der obigen Nutzungsrechte ist eine Gebühr in der Höhe zu entrichten, die sich aus dem Verhältnis der Verlängerungsdauer zur ursprünglichen Nutzungszeit ergibt. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes für ein Urnenwiesengrab an Findlingen ist nicht möglich.

zuzüglich

Bestattungsgebühren

Sarggrab Ausheben und Schließen bei Erstbelegung 500,00 €
Außerhalb der Bestattungszeit gem. §10 Abs.4 Friord.   750,00 €
Sarggrab Ausheben und Schließen bei Zweitbelegung im Doppelgrab  665,00 €
Außerhalb der Bestattungszeit gem. §10 Abs.4 Friord.  1.000,00 €
Beisetzung von Urnen: Urnengrab Ausheben und Schließen  220,00 €
Außerhalb der Bestattungszeit gem. §10 Abs.4 Friord.  330,00 €
Bestehendes Grab Ausheben und Schließen  220,00 €
Außerhalb der Bestattungszeit gem. §10 Abs.4 Friord.  330,00 €

Ausheben u. Schließen einer Grabstelle für die Sammelbestattung von totgeb. Kindern u. Föten

(nur Friedhof Niederweimar)

 220,00 €
Außerhalb der Bestattungszeit gem. §10 Abs.4 Friord.  330,00 €

Für Teilleistungen, nur Ausheben oder nur Schließen werden 75 v.H. der oben genannten Gebühren

erhoben. Auf- und Abbau des Erdcontainers für die Grabherstellung in Nachbarschaftshilfe

165,00 €

zuzüglich

mit dem Erwerb einer Grabstätte

Grabräumung

Für die Beseitigung von Grabmalen, Abdeckplatten u.ä. Einrichtungen sowie für das Entfernen des Bewuchses inkl. Entsorgung:

 Einzelgrab  70,00 €
 Doppelgrab  120,00 €
 Urnengrab  60,00 €
 Kindergrab  60,00 €
 Wieseneinzelgrab  48,00 €
 Wiesendoppelgrab  70,00 €

 zuzüglich Nutzung der Leichenhallen u. Friedhofskapellen Leichenhallen auf den Friedhöfen in

Allna, Niederwalgern-alt, Niederweimar u. Wolfshausen  150,00 €
Friedhofskapellen Oberweimar u. Wenkbach  180,00 €
Friedhofskapellen Niederwalgern-neu u. Roth  200,00 €

Für die Aufbewahrung einer Leiche mit Inanspruchnahme einer Kühleinrichtung pro Bestattungsfall

zus. in Leichenhallen bzw. Friedhofskapellen ohne Kühleinrichtung

 170,00 €