Seit dem 01. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte (Abkürzung für: „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis“) stellen.
Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte die Online-Ausweisfunktion. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Sie enthält kein Lichtbild und keine aufgedruckte Anschrift und dient nicht als Identitätsnachweis oder Reisedokument.

Antragsberechtigt ist jede/r EU-Bürger/in oder Bürger/in des Europäischen Wirtschaftsraumes, der/die das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Die Gebühr beträgt 37,00 €.
Die eID-Karte ist 10 Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.
Für die Beantragung wird ein gültiger Nationalpass oder ein noch gültiges Identitätsdokument benötigt.

Bei der Gemeindeverwaltung Weimar (Lahn) kann die eID-Karte im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Bitte vereinbaren Sie dazu mit Frau Gensterblum, unter Tel. 06421/974032 oder Frau Kail, unter Tel. 06421/974013, telefonisch einen Termin.

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